Geistige Heilung mit Händen und Kräutern



Die Schau Ihres Körpers durch Hellsichtigkeit

Die Schau Ihres Körpers durchs Hellsehen/ "Rentgen"

54,00 €


2. B. Eine individuelle Vorbereitung von einer Heilpflanze oder mehreren Kräutern aus der Apotheke mit einer Besprechung nach altem und traditionellen Wissen.

 

Dauer der Abeit: von 30 Minuten bis einer Stunde.

Preis: von 10,00 eur bis 20,00 eur.

 

Der Versand von besprochenen Kräutern wird nur per DHL-service geliefert.

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3. C. Eine profilaktische Energiesendung und Energietransformation / Handauflegen

 

Eine energetische und hellsichtige Bearbeitung Ihres Aurafeldes anhand von Ihren zwei aktuellen Fotos, die Sie für diese Art des geistigen Heilens bereits gemacht haben. Diese Profilaktik beinhaltet mehrere Phasen, die über ihre Vollendung der Kunde selbst entscheidet.

Die Zusendung von kosmischen Energie hat mindestens drei Phasen der energetischen Behandlung.

 

Nach der vorherigen Absprache mit dem Kunde wird auch solche energetische Profilaktik nach alten Wissen mit Gebeten besprochen.

 

Solche Phasenbearbeitung von Energien im Körper des Kunden bringt eine harmonische Balance und beansprucht eine Hilfe zur allgemeinen Besserung des Menschen.

 

 

Ein Beispiel der Phasenbehandlung:

 

  • 1. Phase 20 Minuten
  • 2. Phase 30 Minuten
  • 3. Phase 45 Minuten

 

Preis für alle drei Phasen der Profilaktik: 350,00 eur.

 

Der Kunde entscheidet selbst, ob er seine von mir empfohlenen Profilaktikphasen wahrnemen wird.

 

 

* Wenn Sie etwas über Ihre Organe wissen wollen, senden Sie mir bitte Ihre aktuellen Fotos, wo Sie ganz von Wuchs sind und ein Foto, auf dem Ihr Gesicht und Augen gut erkennbar sind.

 

Diese Methode macht die Hellseherin, wenn der Kunde seine Beratung 1. A. und ggf. 1. C. in dieser Zeit auch mitbestellt hat.

 

Der Kunde hat die Möglichkeit, ohne Fotos solche Phasenprofilaktik in meinem Arbeitsraum nach der Vereinbarung zu erhalten.

 

Meine Methoden ersetzen keinen Arztbesuch und geben keine Garantie.

 

 

(°1) Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 02.03.2004 - Az. 1 BvR 784/03, NJW-RR 2004, S. 705 f.