D. Was wird weiter, wenn die Hellseherin die Basisinformation erlangt hat?
Für die solche weitere Arbeit kaufen Sie mir die Fahrkarte in beide Richtungen.
Nach meinen persönlichen Beobachtungen über die Vermissten sind ca. 5% von 100% (mein grobes Beispiel mit Zahlen) der zufällig gefundenen von laufenden Joggern im Wald, von Passanten, die zufälligerweise jemanden im Fluss oder auf dem grünen Felde bemerkt haben, von Menschen, die sorgfältig die Pilze in kleinen Wäldern suchen, von Kindern, die in Parken spielen, von Hunden, die mit ihren Herren und Damen auf solchen Plätzen zusammen spielen, von Müllarbeitern, von Fischern usw.
Das kleinste Prozent von diesen 5% steht für die Personen, die aus ihren strengst persönlichen Überzeugungen als vermisste Person für viele Jahre oder für immer sein wollen. Dabei wandern sie aus ihrem Land aus oder verbergen sich absichtlich bei ihren Freunden bzw. fremden Menschen für einige Zeit wegen ihren eigenen Sichtweisen oder Sklaverei etc.
Die meisten deutschen Bürger leben in ihrem eigenen stressvollen Welt und wollen nicht wissen, dass ihre Welt nicht so realistisch ist, wie sie sich diese Welt von Anfang an vorgestellt oder aufgebaut haben, bis sie solche Sorgen, wie ich hier in meinem Artikel beschreibe, selbst bekommen könnten.
Sehr oft, wenn Sie die Fahndungen über die vermissten Personen auf der Internetseiten der Polizei in Deutschland beobachten, können Sie bemerken, dass sich fast jeden Monat schon die einige Zahl von Menschen auf einer offiziellen Vermisstenliste der Regionalpolizei befindet, mit der Bitte an die Öffentlichkeit, die hilfreichende Information über die vermissten Menschen, die im Land und außerhalb der Grenzen sein könnten, zu tätigen.
Die Beschreibung des Hellsehers über das wahrscheinlichste und möglichste Geschehen mit der vermissten Person dient nicht als direktes Beweismittel für die deutsche Polizei gegen einen oder mehrere Verdächtigen im Fall des Vermissten. Die Schemata und alle Beschreibungen des Hellsehers werden von der deutschen Polizei als meiste mögliche Wahrscheinlichkeit des Geschehens beim Vermissten geachtet. Alle möglichen Verdächtigen werden von der Kriminalpolizei einige Zeit oder mehrere Jahren beobachtet und ihr Geschehen bzw. alle mögliche Motive analysiert. Sehr viele schwierige Fälle bleiben lange Jahren ungelöst, jedoch bleiben diese Fälle in Akten der Kommissararbeit weiterhin.
In der nächsten Zeit werde ich in meiner Rubrik oben "Meine Artikelserie" über einige Fälle berichten, die ich selbstständig mit hilfesuchenden Kunden gelöst habe. Nach den Umständen habe ich mit meinen Hilfesuchenden nur den Teil verarbeitet, wo ich nach Zustand der vermissten Person anhand von Fotos und mögliche Zukunft in kürzesten Zeit recherchiert habe. Und das ist mir gelungen.
Die Fahrten zu den Orten der Vermissten haben die Hilfesuchenden selbst mit Hilfe vom Staat bzw. der Botschaft organisiert.
Die folgende Literatur bzw. Quellen habe ich in meinen beiden Videos "Das sehr heikle Thema "Die Vermisstensuche mit dem Hellseher in Deutschland" (Teil I und II)"" erwähnt:
1. "An den Grenzen der Erkenntnis", Gerhard Mayer, Michael Schetsche, Dieter Vaitl u.a., Stuttgart, 2014, S. 223-224.
2. "Außergewöhnliche Erfahrungen" (Fortschritte der Psychotherapie), Martina Belz, Göttingen, 2008.
3. Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene (IGP): http://www.igpp.de/german/welcome.html
4. Parapsychologische Beratungsstelle in Freiburg unter der Leitung vom Physiker Herr Walter von Lucadou: http://parapsychologische-beratungsstelle.de/
5. Prof. Psychotherapeut und auch mit dem Schwerpunkt Kriminalistik Michail Viktorowich Vinogradow, im Zentrum für psychologische Hilfe i.d. Zusammenarbeit mit gefprüften Hellsehern mit extrasensorischen Fähigkeiten, sitzend in Moskau seit dem Jahr 1998: http://vinogradov-centr.ru/vinogradov.php
6. Bundeskriminalamt Deutschland, Vermisstenstatistik:
https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Ermittlungsunterstuetzung/Vermisstensachbearbeitung/vermisstensachbearbeitung_node.html#doc19618bodyText4
7. XY Aktenzeichen mit Herrn Rudi Cerne: http://www.zdf.de/aktenzeichen-xy-...-ungeloest/aktenzeichen-xy...-ungeloest-6030286.html
8. Vermisstenfall Madeleine McCann: https://de.wikipedia.org/wiki/Vermisstenfall_Madeleine_McCann .
Vermisstenanzeige
Wenn ein Verwandter oder ein Freund von Ihnen plötzlich verschwunden ist und Sie befürchten, dass ihm etwas passiert sein könnte, können Sie bei der Polizei eine Vermisstenanzeige aufgeben.
Damit die Polizei nach einer vermissten Person fahnden kann, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
Hinweis: Sind minderjährige oder hilflose Personen (z.B. kranke Menschen) verschwunden, geht die Polizei grundsätzlich von einer Gefahr für Leib oder Leben aus.
Zunächst müssen Sie eine Vermisstenanzeige bei einer Polizeidienststelle aufgeben.
Wenn möglich, sollte die Anzeigeerstattung bei der Polizeidienststelle erfolgen, in deren Bereich die vermisste Person ihren Wohnsitz oder ihren letzten Aufenthaltsort hatte. Diese ist im Regelfall für die Sachbearbeitung als auch für die Erhebung von Identifizierungsmaterial zuständig.
Beachten Sie, dass die Polizei nach erwachsenen Personen, die im Vollbesitz ihrer geistigen und körperlichen Kräfte sind, erst fahnden kann, wenn sie vermutet, dass diese in Gefahr sein könnten. Andernfalls darf die Polizei keine Suche einleiten, da es grundsätzlich jedem Erwachsenen zusteht, seinen Aufenthaltsort frei zu wählen, ohne Freunde oder Verwandte darüber zu informieren.
Geht die Polizei jedoch von einer Gefahr für Leib oder Leben aus, versucht sie als Erstes festzustellen, wo sich die vermisste Person aufhält. Hat sie den Vermissten gefunden, darf die Polizei den Aufenthaltsort nur mit dessen Zustimmung weitergeben. Will die ehemals vermisste Person nicht, dass jemand erfährt, wo sie sich gerade aufhält, darf die Polizei die Adresse niemandem mitteilen.
Wenn Sie eine minderjährige Person (z.B. Ihr Kind) als vermisst melden, leitet die Polizei sofort die Fahndung ein, da Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre ihren Aufenthaltsort nicht frei wählen dürfen und die Polizei von vorneherein von einer Gefahr für Leib oder Leben ausgeht.
Sobald die Polizei das Kind oder den Jugendlichen gefunden hat, übergibt sie es oder ihn den Eltern beziehungsweise der Person, die das Sorgerecht hat. Sollte dies nicht sofort möglich sein, bringt die Polizei das Kind oder den Jugendlichen zunächst in eine Jugendeinrichtung, bis die Eltern ihr Kind abholen können.
Tipp: Eine genaue Darstellung, wie die Polizei nach vermissten Personen fahndet, können Sie in der Broschüre des Bundeskriminalamts nachlesen.
gegebenenfalls aktuelles Foto der vermissten Person
http://www.service-bw.de/zfinder-bw-web/processes.do?vbid=1302958&vbmid=0